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Startseite > Vertreibung

'''Vertreibung''' ist eine mit oder deren Androhung zumeist oder , die genötigt werden, ihre angestammte Herkunftsregion zu verlassen. Darunter fallen erzwungene, dauerhafte , und erzwungene aus einem oder bei dessen Neu- bzw. Umbildung. Das unterscheidet sie von der , die Zwangsumsiedlungen innerhalb eines Herrschaftsbereichs bezeichnet. Die Abgrenzung zu anderen Formen der ist oft schwierig.

Definitionen und Abgrenzungen

Der Begriff der Vertreibung ist weder juristisch noch historisch klar und unmissverständlich definiert. Er war lange Zeit ein politischer Kampfbegriff und ist immer noch ein der politischen Sprache. plädiert für folgende Definition:

 unterscheidet sich nach Ther von Vertreibung dadurch, dass eine sp�tere R�ckkehr nicht ausgeschlossen ist. Au�erdem findet sie immer innerhalb des Herrschaftsgebietes eines Staates statt.

Der Geograph et al. (Hrsg.): ''Lexikon der Geographie''. Spektrum Akademischer Verlag, Heidelberg 2005, Zugriff am 21. August 2021.</ref>

Die Historiker , Stefan Troebst (Hrsg.): ''Lexikon der Vertreibungen. Deportation, Zwangsaussiedlung und ethnische Säuberung im Europa des 20. Jahrhunderts.'' Böhlau, Wien/Köln/Weimar 2010, ISBN 978-3-205-78407-4, S. 692?695, hier S. 693.</ref>

Knapper definiert der Migrationsforscher : Vertreibung sei eine ?räumliche Mobilisierung durch Gewalt ohne Maßnahmen zur Wiederansiedlung?.

Darüber hinaus werden zahlreiche Begriffe verwendet, die bestimmte en haben:
  • ''Vertreibung'' beinhaltet erzwungenes Verlassen eines Ortes oder Gebiets aufgrund von Ausweisung oder (staatlicher) Verfolgung. Da es neben massiver Verfolgung politische und gesellschaftliche en oder rein ökonomisch begründeten Druck unterschiedlichsten Grades gegeben hat und gibt, ist es ohne Nachweis einer Ausweisung oder Gewaltandrohung oft schwer, Vertreibung gegenüber freiwilliger Auswanderung oder auch freiwilligem großräumigem Ortswechsel innerhalb eines Staates abzugrenzen. In der Forschung besteht kein Konsens, wie Flucht und Zwangsmigration voneinander trennscharf abzugrenzen wären.
  • Ausweisung ist ein mit dem Ziel, die Anwesenheit des Betroffenen in einem Land zu beenden und ihm Wiedereinreise und weiteren Aufenthalt zu verwehren. Ausweisungen stellen grundsätzlich Interessen eines Staates oder einer über das Wohl des Ausgewiesenen.
  • ist der behördliche Vollzug einer in einem lichen Verfahren festgestellten Ausreisepflicht (Ausweisung).
  • Bei einer verlassen Menschen ihre nicht auf behördliche Anordnung, sondern um einer ? möglicherweise lebensbedrohenden ? Gefahr zu entgehen. Sie werden nicht unmittelbar zum Verlassen ihrer Heimat gezwungen, sondern mittelbar. Falls Flüchtlingen oder Ausgewiesenen die Rückkehr in ihre Heimat verwehrt wird, unterscheidet sich ihre Lage nicht mehr von der Lage von Vertriebenen. Häufig wird der Begriff zusammen ? in der Formulierung ?Flucht und Vertreibung? ? verwendet.
  • etablierte sich mit der Weiterentwicklung des s bei Juristen und Historikern (und später auch in Medien und der Öffentlichkeit) als Begriff für Maßnahmen, die das Ziel haben, Bevölkerungsgruppen zu entfernen, die der Vorstellung der Behörden oder einer mächtigen Bevölkerungsgruppe von der sprachlichen oder kulturellen Zusammensetzung ihres s widersprechen. Von den Methoden ist der mit Abstand die verbrecherischste, die Vertreibung aber auch hochgradig .
  • Staatlich erzwungene hat in auch häufig dem Zweck gedient, verschiedene Bevölkerungsgruppen zu mischen, um dadurch Aktivitäten vorzubeugen.
  • Neben vorrangig staatspolitisch motivierten Vertreibungen gab und gibt es auch immer wieder vorrangig wirtschaftlich motivierte im Rahmen großräumiger Änderungen der Flächennutzung. Beispiele sind große projekte, in jüngerer Zeit etwa in der und in der , e (etwa Ostdeutschland oder die ) sowie die Anlage von Großfarmen in Gebieten mit bisher traditionellen Wirtschaftsformen, etwa in . Längst nicht immer sind die Behörden willens und in der Lage, Einwohnern, die diesen Projekten weichen müssen, angemessene Entschädigungen und attraktive neue Siedlungsgebiete zur Verfügung zu stellen.

 ist das ungeordnete, teilweise panische Zur�ckweichen vor einem Feind, Angreifer, einer Gefahr oder einer Katastrophe. H�ufig werden beide Begriffe zusammen ? in der Formulierung ?Flucht und Vertreibung? ? verwendet. In  und  verbindet man den Begriff ?Vertreibung? im Alltagsverst�ndnis vor allem mit der Flucht, Ausweisung und Zwangsumsiedlung von Deutschen aus den  sowie aus dem , die nach dem  im Ergebnis alliierter �bereinkunft unter die Verwaltung der  und der  gefallen waren beziehungsweise wieder Teil der  wurden.

In der und in der war ?? die offizielle Bezeichnung. Der Begriff ?Vertriebene? wurde vermieden.

Antike

Als wird die Epoche der Geschichte Israels bezeichnet, die 598 v. Chr. mit der Eroberung Jerusalems durch den babylonischen König begann und bis zur Eroberung s 539 v. Chr. durch den Perserkönig dauerte. Ein Großteil der Bevölkerung, vor allem die Oberschicht, wurde nach Babylon iert oder und dort zwangsangesiedelt.

Zu den bekanntesten Vertreibungen im gehört die Vertreibung der aus nach der Niederschlagung des es von 132 bis 135 n. Chr.

Mittelalter

  • Vertreibung von Juden durch e in zahlreichen Ländern sowie von anderen religiösen oder ethnischen Minderheiten, , n, von der Kirche sogenannten n (, Katharer u. a.), von en in den von n betroffenen Gebieten etc.; oft waren diese Vertreibungen mit en verbunden.
  • (747/748?814):
    • Umsiedlung von ins Binnenland zu deren besserer Kontrolle
    • Vertreibung der aus Ostholstein um 811, als er dieses den bei der Unterwerfung der Sachsen verbündeten slawischen n überließ.
  • , genannt ?Barbarossa?:
    • 1162 Vertreibung der Einwohner s aus ihrer Stadt, die sie lange Jahre nicht betreten und wieder aufbauen durften.

Neuzeit (bis Anfang 20. Jahrhundert)

  • Vertreibung und an während der Besiedlung s und s und danach, teilweise bis in die jüngere Vergangenheit. Viele Indianervölker wurden dauerhaft in deportiert.
  • :
    • 1492 werden die spanischen Juden () durch das der und vertrieben. Die meisten Juden flüchten nach Portugal, wo sie fünf Jahre später weiter vertrieben werden.
    • Die werden um 1570 bis 1611, obwohl inzwischen getauft (also ethnische Säuberung), aus zunächst teilweise in andere Gegenden Spaniens umgesiedelt, dann ausgewiesen, überwiegend nach und .
  • :
    • 16. Jahrhundert: Tötung und Vertreibung tausender (Anhänger von ) sowie weiterer und . 1540 wurden ungefähr 80 männliche Hutterer, die ihrem Glauben und gemeinschaftlichen Leben abzusagen nicht bereit waren, in ihrer Siedlung bei Steinabrunn in verhaftet, später gefoltert und getrennt von ihren Familien lebenslang als Rudersklaven auf den kaiserlichen Galeeren verurteilt. Kaiser (1619?1637) erklärte, ?lieber über eine Wüste als über ein ketzerisches Land herrschen zu wollen.? Nach der Niederlage der evangelischen Stände s in der (1620) wurden Tausende zur Auswanderung aus den tschechischsprachigen gezwungen, darunter (Philosoph, Erzieher und Bischof der ).
    • Erst Kaiser gewährte durch das vom 13. Oktober 1781 den Vertretern des und (Lutheranern und Reformierten) sowie den nichtunierten Griechen () ohne Rücksicht auf den bisherigen Rechtsstand ein ihrer Religion gemäßes Privatexercitium und gewisse bürgerliche Rechte, die auf beschränkte bürgerliche Gleichberechtigung mit den hinausliefen und somit vor Vertreibung schützten. Trotz des 1781 durch den erlassenen Toleranzpatentes für die Evangelischen wurden beispielsweise 1834 noch 440 Zillertaler aus ausgewiesen.
  • :
    • '' bekannt.
    • Der ?? ist benannt nach der 1800 und 1830 erfolgten zwangsweisen Umsiedlung von Indianerstämmen, um deren Land nutzen zu können;
    • der ?? der im März 1864, die nach einem 563 Kilometer langen Gewaltmarsch ins in mit -Apachen zusammengetrieben wurden.
  • vertrieben, in manchen Gegenden über 90 % der Bevölkerung. Die vordergründig wirtschaftlich begründete Maßnahme (lukrative extensive Schafzucht) erfüllte auch einen politischen Zweck, da die Highländer an mehreren Aufständen gegen die englische Krone teilgenommen hatten.
  • ''.
  • ).
  • in den 1990er-Jahren.
  • 1923?1991.
  • : ''Polenpolitik im Deutschen Kaiserreich''. In: derselbe: ''Krisenherde des Kaiserreiches 1871?1918''. Vandenhoeck & Ruprecht, 2. Auflage, Göttingen 1979, S. 184?202, hier S. 189.</ref>

Während und nach dem Ersten Weltkrieg

  • vorgeworfen. Mehrere Hunderttausend Menschen wurden ermordet oder vertrieben.
  • in großer Zahl aus ihrem bisherigen Wohnort in den Staat ihrer Wahl zogen.
  • Die Angehörigen der vierten (1924?1932) flohen vor den Judenverfolgungen des wiedererrichteten Polen nach Palästina.
  • auf die Regierung in Paris Druck ausgeübt hatte.
  • .
  • ?.

Vor und während des Zweiten Weltkriegs

Die Vertreibung eines großen Teils der durch immer weitergehende Formen der Entrechtung und Verfolgung seit der der 1933 war ein erster Schritt zur ?? bzw. dem ab 1941; dabei wird sowohl von dem individuellen Erleben aus Sicht der Opfer (Zwang zum Gang ins ) gesprochen wie auch von einer Vertreibung ganzer Gruppen von n, Künstlern (z. B. Filmschaffende oder ? ? die Vertreibung der ?Juden? aus der Oper 1933 bis 1945? ()), Medizinern oder Juristen und anderen durch Gesetzgebung und Maßnahmen im Geschäftsleben oder privaten Umfeld.

1939 vereinbarten und die Umsiedlung der Südtiroler, die so genannte . Dabei wurden Südtiroler gezwungen, zwischen der Aufgabe ihrer Heimat und der Aufgabe ihrer deutschen Sprache und Kultur zu wählen. Wer sein behalten wollte, musste verlassen. Unter dem Eindruck der intensiven der beiden entschieden sich rund 86 Prozent für das Verlassen der Heimat. Etwa 75.000 haben Südtirol dann tatsächlich verlassen,

Zwischen Hitler und Mussolini wurde 1939 ebenfalls vereinbart, im Rahmen der beabsichtigten Aufteilung s in deutsche und italienische Interessenssphären die aus ihrer seit 600 Jahren besiedelten Heimat im Süden des heutigen s auszusiedeln. Unter erheblichem propagandistischen Druck entschieden sich nach der Besetzung Jugoslawiens 1941 12.000 der 13.000 Gottscheer für die Option der Umsiedlung in das ?Ranner Dreieck? genannte Gebiet der südlich der um .

Zu den Maßnahmen nationalsozialistischer Rassen-, Großraum-, Siedlungs- und Bevölkerungspolitik gehörten groß angelegte Planungen und Umsiedlungsprojekte im Vorfeld und während des . Dabei kam es zu brutalen Vertreibungen, en, Massakern und Verpflichtung zur Zwangsarbeit auch in anderen Gebieten, insbesondere nach dem . In diesem Zusammenhang steht die von und 1939 vereinbarte Aussiedlung von aus und sowie von n; die meisten von ihnen wurden in polnischen Gebieten (südliches Westpreußen, Posener Land oder ''Warthegau'', vereinzelt auch in anderen Teilen Polens) angesiedelt.

Die , unter anderem 1940 im sowie die Auflösung der der deutschen Minderheit als ein ethnischer Risikoträger und die Aussiedlung ihrer Bewohner nach und in andere Teile der nach dem deutschen Angriff 1941 geschahen gleichzeitig mit der deutschen Zwangsbesiedlung von zuvor ganz oder teilweise polnischen Gebieten, nachdem 1941 rund 650.000 Polen aus Westpolen und in das so genannte vertrieben worden waren. Eine weitere Vertreibungsaktion betraf 110.000 Polen im Raum der südostpolnischen Stadt , die . Zuständig für die Vertreibung der Polen und war auf deutscher Seite die (?Amt für Aussiedlung von Polen und Juden?), für die Verwertung des zurückgelassenen Vermögens die bzw. die ?Treuhandstelle für das Generalgouvernement? und für die Neuansiedlung der n unter dem Propagandabegriff ?? die .

Der '''', Grundlage der Maßnahmen in Polen, war das 1941 und 1942 vom (RSHA) ausgearbeitete Vorhaben, nach der Vernichtung der europäischen Juden weitere von den Nationalsozialisten als ?minderwertig? bezeichnete (vor allem ) langsam nach Ostrussland und zu vertreiben, unter der Voraussetzung eines Sieges gegen die Sowjetunion. Im von 1948, dem achten der zwölf vor einem , wurden diese Vertreibungen als und bewertet und geahndet. Auch die Neuansiedlungen wurden als Verstoß gegen die bestraft (vgl. ).

Vertreibung der Deutschen 1945 bis 1950

Am 21. Juni 1945 begannen in einem 50 bis 200 Kilometer breiten Gebiet östlich von Oder und Neisse wegen der massenhaften Rückkehr der Kriegsflüchtlinge aus der (Hrsg.): ''Die Deutschen östlich von Oder und Neiße 1945?1950. Dokumente aus polnischen Archiven. Band 1., Zentrale Behörden. Wojewodschaft Allenstein''. Verlag Herder-Institut, Marburg 2000, ISBN 3-87969-283-1, S. 67?73, Zitat ??echte? Deutsche? S. 69.</ref>

Im August 1945 einigten sich die Teilnehmer der Potsdamer Konferenz auf die der Deutschen aus Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn in Form einer ?Überführung ? in ordnungsgemäßer und humaner Weise?. Im öffentlichen und behördlichen Sprachgebrauch war dies auch die Bezeichnung für die Zwangsaussiedlung von Deutschen. In den wurde aufgrund der Ausweitung dieser Ausweisungen auf Volksdeutsche aus Rumänien, Jugoslawien und Sowjetunion die Maßnahmen scharf kritisiert und im öffentlichen Sprachgebrauch etablierten sich die Begriffe ''Austreibung'' und ''Vertreibung''.

In der Schlussphase des Zweiten Weltkriegs und nach dessen Ende wurden 12 bis 14 Millionen Deutsche aus den der Vertriebenen stellte die junge Bundesrepublik vor große Herausforderungen.

Weitere Vertreibungen während und nach dem Zweiten Weltkrieg

Ungefähr gleichzeitig mit der Vertreibung von Deutschen aus Teilen Osteuropas, besonders aus den östlichen Gebieten des Reiches, fanden in Ostmitteleuropa weitere Vertreibungen beziehungsweise ethnische Säuberungen statt, etwa zwischen Polen und der , von in der Slowakei lebenden Ungarn und andere.

  • Die Vertreibungen in Online).</ref>
  • Die erzwungene Umsiedlung von Völkern in der , die als politisch unzuverlässig angesehen wurden, durch s Regierung vor allem in der ersten Hälfte der 1940er-Jahre. Hierzu gehört die Deportation der n, Tschetschenen, Inguschen, , , , Koreaner (''''), , sowie vieler Esten, Letten, Litauer und Ukrainer. Alle diese Völker wurden innerhalb des sowjetischen Machtbereichs deportiert. Den Krimtataren gelang Ende der 1980er-Jahre die Rehabilitierung, ein großer Teil ist auf die Krim zurückgekehrt. Die polnische in Litauen, im westlichen Weißrussland und in der Westukraine (in der deutschen Literatur oft ungenau als ?? bezeichnet) wurde teilweise nach Osten (Zentralasien) deportiert, teilweise 1945/46 nach Westen (Polen) vertrieben, teilweise konnte sie auch in ihrer Heimat verbleiben. Die Wolgadeutschen siedelten zum größten Teil von ihren zugewiesenen Wohnorten in Sibirien und Zentralasien seit den 1980er-Jahren als Aussiedler beziehungsweise nach Deutschland aus.
  • Truppen vertrieben 1944 einen Großteil der () kollektiv nach Albanien, wobei es nach albanischen Darstellungen zu vielen Opfern unter der Bevölkerung kam.
  • Die Umsiedlung bzw. Vertreibung von etwa 1,2 Millionen Polen von 1944 bis 1946 aus den der Sowjetunion angeschlossenen polnischen Ostprovinzen von 1919/20 bis 1939 nach Polen und in die nach dem Krieg Polen angeschlossenen deutschen Ostgebiete.
  • Umsiedlung von ca. 150.000 n aus Südostpolen in die vormals , in der ?Aktion Weichsel?.
  • Nach der am 2. September 1945 wurden 6,5 Millionen aus den sowie aus der ehemaligen auf zwangsweise repatriiert.
  • verpflichtete sich das ehemalige Jugoslawien dazu, 110 Millionen US-Dollar an Entschädigungszahlungen für die italienischen Flüchtlinge und ihre zurückgebliebenen Besitztümer zu leisten. Davon wurden bis 1991 etwa 17 Millionen ausbezahlt. Die Nachfolgestaaten Slowenien und Kroatien einigten sich, die Restschuld in Höhe von 93 Mio. untereinander zu verteilen in einem Verhältnis von 60 zu 40. Slowenien hat also zirka 56 Mio. Verbindlichkeiten, Kroatien 37 Mio. übernommen. Slowenien hat seinen Anteil bereits 2002 auf ein Konto der Dresdner Bank in Luxemburg eingezahlt. Die italienische Regierung hat sich aber geweigert, diese Zahlung als rechtmäßig anzuerkennen. Kroatien hat seinerseits angeboten, die eigene Schuld zu begleichen.
  • gelebt hatten. Die Umsiedlung der Slowaken ist auf freiwilliger Basis gelaufen, die Ungarn wurden größtenteils unfreiwillig umgesiedelt. Die Ungarn in der Slowakei haben von 1945 bis Anfang der 1950er-Jahre in einem rechtlosen Rahmen gelebt, einige Tausend bis Zehntausend sind unfreiwillig in Gebiete umgesiedelt worden, die im Sudetenland von Deutschen verlassen werden mussten. Heute leben um die 500.000 Ungarn in der Slowakei. Die Bene?-Dekrete sind in den ungarisch-slowakischen Beziehungen nach wie vor umstritten.
  • e aus den mehrheitlich von Angehörigen der anderen Religionsgemeinschaft besiedelten Gebieten vertrieben. Dieser brutale ?Bevölkerungsaustausch? betraf zwischen 14 und 15 Millionen Menschen. Etwas über sieben Millionen Muslime wurden von Indien nach Pakistan vertrieben, eine etwa gleich große Zahl Sikhs und Hindus aus Pakistan nach Indien.
  • Im News, 30. Mai 2001.</ref>
  • Im Juni 1952 und im Oktober 1961 wurden durchgeführt.
  • .
  • : Nach der türkischen Intervention in Nordzypern ab dem 20. Juli 1974 wurden mehrere Tausend griechische Zyprioten in den Südteil der Insel vertrieben.
  • von 1991 bis 1995. Bereits während des Ersten Weltkrieges hatte es Vertreibungen im Gebiet des späteren Jugoslawien gegeben.
  • Weitere Vertreibungen geschahen in . Allein infolge des seit 2003 andauernden es sind über 2,5 Millionen Menschen vertrieben worden.
  • Vertreibung der )

Völkerrecht

Vertreibungen sind und gegen das Eigentumsrecht. Vertreibungen sind oft mit Enteignungen verbunden. Doch selbst eine Vertreibung ohne Enteignung würde das Eigentumsrecht der Vertriebenen verletzen, weil dieses Recht das Recht der Nutzung einschließt. Ein Vertriebener kann aber seine Immobilien nicht mehr nutzen.

Soweit Vertreibungen eine hinreichend klar definierte Gruppe betreffen und mit der Absicht durchgeführt werden, diese Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, erfüllen sie außerdem den Tatbestand des es im Sinne der -Konvention von 1948.

Das Statut des definiert Vertreibung als .

In einem Gutachten, das 1991 im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung erstellt wurde, beurteilte der UN-Völkerrechtsberater , veröffentlicht am 2. Oktober 2002, unterstützt Ermacoras Wertung nicht.

, 21. Januar 2004, S. 7.</ref>

Vertreibungsverluste

Vertreibungsverluste gliedern sich in drei Kategorien:
  1. Verluste an Leib und Leben (vgl. ),
  2. materielle Verluste und wirtschaftliche Schäden,
  3. ideelle und kulturelle Verluste.
Diese drei Verlustkategorien betreffen regelmäßig drei Gruppen:
  1. die vertriebene Bevölkerung,
  2. die aufnehmende Bevölkerung und
  3. die neu angesiedelte Bevölkerung (von deren politischer Vertretung regelmäßig die Vertreibung ausging).

Die Verluste der vertriebenen Bevölkerung liegen auf der Hand. Aber auch die aufnehmende Bevölkerung hat zumindest kurzfristig oft unter Vertreibungen zu leiden. So wurde die Hungersnot der Nachkriegszeit in Deutschland () durch die erzwungene Aufnahme von Millionen Vertriebenen auch für die einheimische Bevölkerung massiv verschärft.

Auch für die neue Bevölkerung stellt die Vertreibung oft keinen echten Gewinn dar, da diese häufig selbst eher unfreiwillig in dieses Gebiet gekommen sind, entweder durch wirtschaftlichen Zwang oder durch Vertreibung aus anderen Gebieten. Außerdem besteht in der Neubevölkerung oft die Furcht, dass sich die vertriebene Bevölkerung das Land wieder holt, so dass wenig Neigung zu langfristiger Standortsicherung besteht.

Posttraumatische Belastungsstörungen

Nach einer nicht repräsentativen , die auf der Auswertung von 600 Berichten und Interviews der Vertriebenen- und Flüchtlingsgeneration des Zweiten Weltkrieges beruht, wurden folgende Störungen festgestellt: ?Sie leiden zum Beispiel unter Ängsten, Nervosität, Schlafstörungen, Schreckhaftigkeit, Alpträumen, werden von immer wiederkehrenden Bildern schrecklicher Erlebnisse gequält.?

Die politische Debatte über den Vertreibungsbegriff seit 1950

Im deutschen Sprachraum bezeichnet der Begriff in einem verengten Verständnis meist Ausweisung und Flucht deutschsprachiger Bevölkerung aus Grenzräumen mit nichteinheitlicher Bevölkerungsgeschichte oder isolierten mehrheitlich deutschen Sprachgebieten in den ehemals deutschen Ostgebieten, Polen, dem heutigen Tschechien und anderen Staaten Osteuropas nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs.

Der Begriff ''Vertreibung'' beziehungsweise ''Vertriebene'' setzte sich erst Ende der 1940er-Jahre durch und wurde nur in der Bundesrepublik zur offiziellen, auch gesetzlich fixierten Bezeichnung dieses Vorgangs () beziehungsweise der von ihm Betroffenen. Bis dahin wurden zwangsumgesiedelte Deutsche begrifflich nicht von der Gesamtheit der ''Flüchtlinge'' (siehe ) unterschieden, zuweilen auch ? wie im späten nationalsozialistischen Sprachgebrauch ? als ?Evakuierte? bezeichnet.

Verwendung und genaue Bedeutung des Begriffs ''Vertreibung'' sind in Deutschland etwa seit den späten 1980er Jahren strittig, da die Abgrenzbarkeit zwischen (gewaltsamer) Vertreibung und (gewaltloser) zunehmend in Frage gestellt wurde. Von einigen Politikern und Publizisten wurde die These aufgestellt, der Begriff der Vertreibung bezeichne lediglich eine Form von Zwangsmigration und komme in der internationalen Forschung überwiegend als deutsches (im ''expulsion'' bzw. ''expellees'') vor, während außerhalb Deutschlands sonst eher von Deportierten oder Flüchtlingen (''refugees'') gesprochen wird. Hinzu komme die Konfrontation des , denn in jenen Nationen, die Flucht und Vertreibung der Deutschen ab 1944/1945 veranlasst hatten, wähle man eher verharmlosende Begriffe, etwa das tschechische Wort ''Odsun'' (dt. ?Abschiebung durch Abtransport?) und den Begriff ''Transfer'' (?Überführung?). Auch innerhalb Deutschlands sei der Begriff der Vertreibung und der Vertriebenen nicht immer selbstverständlich gewesen. Tatsächlich herrschte anfangs der Flucht- und Flüchtlingsbegriff vor, zudem wurde in der Sowjetischen Besatzungszone und in der DDR offiziell gezielt von ?n? bzw. ?ehemaligen Umsiedlern? und ?Neubürgern? gesprochen. 1950 waren dies dort etwa 4,3 Millionen Menschen.

Eine eigenständige Benennung dieser Gruppe als ?Vertriebene? sei, so der Einwand, weniger durch evidente Tatsachen gerechtfertigt gewesen, sondern sie sei eher der Logik juristischer und politischer Zweckmäßigkeit geschuldet: Zum einen besaßen sie ? aufgrund ihrer deutschen Staatsangehörigkeit (bei den Vertriebenen aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten und aus dem Sudetenland) beziehungsweise als Volksdeutsche ? einen anderen Rechtsstatus als nichtdeutsche Deportierte und Flüchtlinge. Zum anderen bot die Wahl dieses Begriffes mehrere politisch und sozial erwünschte Möglichkeiten: Er schuf eine Distanz zwischen deutschen Deportierten und den von den Deutschen Deportierten ? Juden, Polen, Tschechen, Russen usw. Damit ermöglichte er in der Bundesrepublik einen Opferdiskurs, der eine tief greifende Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus erschwerte.

Einige führende Vertreter der deutschen Vertriebenen, namentlich der Vorsitzende der Landsmannschaft Schlesien, entwickelt wurde. In seiner Regierungserklärung von 1969 gab Willy Brandt offen die Bereitschaft zur Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als deutsch-polnische Grenze zu erkennen.

In den 1950er Jahren ließ sich durch die begriffliche Unterscheidung zwischen ?normalen? Deportierten und deutschen Vertriebenen die Forderung nach Revision der leichter aufrechterhalten. Die Forderung nach dieser Revision diente nicht zuletzt der Integration der Vertriebenen in die Nachkriegspolitik. Es sollte verhindert werden, dass die Vertriebenen sich in noch stärkerem Ausmaß Parteien zuwandten, in denen sich damals ehemalige Nationalsozialisten sammelten wie in der , der , und dem Gesamtdeutschen Block/Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten.

Das und völkerrechtlichen Standpunkt aus ging es in den 1950er und 1960er Jahren nicht um deutsche Gebietsforderungen an Polen, sondern um umstrittene polnische Gebietsforderungen aus der Vergangenheit an Deutschland.

In der DDR dagegen wurden die Zwangsumgesiedelten als bezeichnet, ein gruppenspezifischer Sonderstatus im Sozialrecht wurde namentlich bei der Verteilung enteigneter Flächen bei der Bodenreform von 1946 und im ?Gesetz zur weiteren Verbesserung der Lage der ehemaligen Umsiedler in der Deutschen Demokratischen Republik? vom 8. September 1950 fixiert, blieb jedoch im Unterschied zum langfristig angelegten Vertriebenenrecht der Bundesrepublik nur bis in die frühen 1950er-Jahren relevant. Außerdem anerkannte die DDR bereits 1950 im die Oder-Neiße-Linie als ?Friedensgrenze? zwischen der DDR und Polen. Sämtliche im Bundestag vertretenen Parteien mit Ausnahme der legten gegen diesen Akt Rechtsverwahrung ein und bezeichneten ihn als ?null und nichtig?.

Die zeitgeschichtliche Forschung differenziert zwischen aufeinander folgenden Ereignissen der Flucht, Vertreibung und Zwangsumsiedlung. Heute stellen einige Historiker das damit bezeichnete Phänomen unter den Oberbegriff ''Zwangsmigration''. Dieser Sprachgebrauch lehnt sich an die Formulierung des damaligen Bundespräsidenten an, der in seiner die Vertreibung der Deutschen als ?erzwungene Wanderschaft? bezeichnet hatte.

Ein völliges Fallenlassen des Vertreibungsbegriffs ist aber ? angesichts seiner Verankerung im öffentlichen (nicht nur deutschen) Bewusstsein ? auch aus Sicht der politischen Linken ? praktisch nicht möglich. Wünschenswerter erscheint die Einordnung des Vertreibungsbegriffs in den Gesamtzusammenhang von Zwangsumsiedlungen im 20. Jahrhundert, so wie er in jüngster Zeit verstärkt vorgenommen wird. Lange Debatten um Begriffe haben die Wirkung, politisch heikle Fragen wie die nach der Zahl der Morde und Vergewaltigungen bei diesem Geschehen an den Rand der Diskussion zu drängen.

Darüber hinaus erscheint der politischen Linken der Versuch fruchtbar, Vertreibung und jede Form von Zwangsmigration im Rahmen des allgemeinen Migrationsgeschehens zu betrachten. Denn angeblich könne eine klare Trennung zwischen Zwangsumsiedlung, Flucht und ?freiwilliger? häufig nicht vorgenommen werden.

Zum anderen zeigen neuere Untersuchungen zur Integration der Vertriebenen angeblich, dass der Umgang mit und das Verhalten von Vertriebenen mehr Parallelen als Unterschiede zu anderen Migrantengruppen aufweist. Konkrete Unterschiede, wie etwa die von den deutschen Vertriebenen bis zum heutigen Tage erhobenen Forderungen nach Aufklärung des Schicksals von mehreren Hunderttausend spurlos Vermissten, Rückkehrrecht, Heimatrecht, Eigentumsrückgabe und Anerkennung ihres Schicksals als eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit im Sinne der Statuten des Internationalen Gerichtshofs von Nürnberg, dürfen nach dieser Sichtweise nicht über die großen Parallelen zwischen deutschen ?Zwangsmigranten? und ausländischen Zuwanderern in Deutschland hinwegtäuschen. Dennoch ? so diese Sichtweise ? werde man das Spezifikum der Zwangsmigration auch weiterhin zu berücksichtigen haben.

Die Vertreibungen der 1990er-Jahre in .?

 zitierte 2001 : 

Sehr kontroverse Sichtweisen gibt es in der polnischen Politik. Erst seit der politischen Wende 1988/89 konnte das Thema Vertreibung der Deutschen in der polnischen Öffentlichkeit offen diskutiert und von Historikern ohne politische Einflussnahme erforscht werden.

Literatur

  • (Hrsg.): ''Flucht und Vertreibung. Vorträge eines Symposiums, veranstaltet vom Institut für Völkerrecht der Universität München.'' Heymanns, Köln 1987, ISBN 3-452-20998-9.
  • , , (Hrsg.): ''Lexikon der Vertreibungen. Deportation, Zwangsaussiedlung und ethnische Säuberung im Europa des 20. Jahrhunderts.'' Böhlau, Wien/Köln/Weimar 2010, ISBN 978-3-205-78407-4.
  • Edward J Erickson: ''A Global History of Relocation in Counterinsurgency Warfare''. Bloomsbury Academic, London 2019, ISBN 978-1-350-06258-0.
  • Elena Fiddian-Qasmiyeh, Gil Loescher, Katy Long, Nando Sigona (Hrsg.): ''The Oxford Handbook of Refugee and Forced Migration Studies''. Oxford University Press, Oxford 2014, ISBN 978-0-19-965243-3.
  • , (Hrsg.): ''Wissenschaft ? Planung ? Vertreibung. Neuordnungskonzepte und Umsiedlungspolitik im 20. Jahrhundert'' (= ''Beiträge zur Geschichte der Deutschen Forschungsgemeinschaft'', Bd. 1). Steiner, Stuttgart 2006, ISBN 3-515-08733-8.
  • : ''Fires of Hatred. Ethnic Cleansing in Twentieth-Century Europe.'' Harvard University Press, Cambridge 2001, ISBN 978-0-674-97582-8.
    • deutsch unter dem Titel: ''Flammender Haß. Ethnische Säuberungen im 20. Jahrhundert.'' Beck, München 2004, ISBN 3-406-51757-9.
  • : In: ''Europäische Geschichte Online.'' hrsg. vom Institut für Europäische Geschichte, Mainz 2010.
  • Witold Sienkiewicz (Hrsg.): ''Illustrierte Geschichte der Flucht und Vertreibung. Mittel- und Osteuropa 1939 bis 1959.'' Weltbild Verlag, Augsburg 2009, ISBN 978-3-8289-0903-8.

Weblinks

  • , Bundesminister für Vertriebene, Bonn 1953
  • , Nr. 41/2003 vom 2. Oktober 2003 ( war Staatsministerin beim Bundeskanzler und Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien)
  • , Zeitgeschichte-online, Januar 2004
  • (Klaus Bachmann/Warschau auf der Konferenz ?Gedächtnis ? Deutsche und Polen im Gedenkjahr 1995?)

Fußnoten